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   BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U   

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https://dejure.org/1962,2299
BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U (https://dejure.org/1962,2299)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1962 - IV 382/60 U (https://dejure.org/1962,2299)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1962 - IV 382/60 U (https://dejure.org/1962,2299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung rechtskräftiger, zu anderen, mit Rechtsmittel behafteten Bescheiden in Abhängigkeit stehenden Bescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 141
  • BStBl III 1962, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 7.59
    Auszug aus BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U
    Auf Grund der Bindung des Einkommensteuerbescheides an den Gewinnfeststellungsbescheid kann die Frage der Vollziehungsaussetzung nur unter der Einheit von Gewinnfeststellungs-(= Grundlagen-)bescheid und Einkommensteuer-(= Festsetzungs-)bescheid gesehen werden (vgl. hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VII C 7/59 vom 27. Mai 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, AO, § 251 Rechtsspruch 12, für das Verhältnis vom Gewerbesteuermeßbescheid zum Gewerbesteuerbescheid).
  • BFH, 05.09.1955 - II 126/55 U
    Auszug aus BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U
    Ebenso ist die vom Finanzamt gewährte Stundung des Restbetrages ohne Auswirkung auf den Rechtsstreit, da Stundung (§ 127 AO) und Aussetzung der Vollziehung (§ 251 AO) sich in ihren sachlichen Voraussetzungen wesentlich unterscheiden, wenngleich sie in ihren Wirkungen ähnlich sind (vgl. insoweit Urteil des Bundesfinanzhofs II 126/55 U vom 5. September 1955, BStBl 1955 III S. 355, Slg. Bd. 61 S. 406).
  • BFH, 21.07.1961 - III 325/59 S

    Aussetzung der Vollziehung der Steuer in Rechtsstreit über den Erlaß einer

    Auszug aus BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U
    Tut man dies, so ist aber der Sinn des § 251 Satz 2 AO, der an sich nur auf angefochtene Bescheide anwendbar ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 325/59 S vom 21. Juli 1961, BStBl 1961 III S. 446, Slg. Bd. 73 S. 497), erfüllt.
  • BFH, 20.03.1952 - V z 134/51 U

    Beschwer gegen die entschädigungslose Anordnung von Grenzpfäden und Durchlässen -

    Auszug aus BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U
    Das in den Steuerbescheiden enthaltene Leistungsgebot ist ein mit den Mitteln der Beitreibung erzwingbarer Finanzbefehl, dessen Nachprüfung auf seine Rechtmäßigkeit nicht dadurch gehindert wird, daß seine Erfüllung noch vor der Entscheidung des Gerichts durch die Verwaltung erzwungen bzw. durch den Steuerpflichtigen zur Vermeidung der Beitreibung freiwillig herbeigeführt wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 799/36 vom 28. Januar 1937, RStBl 1937 S. 381; Urteil des Bundesfinanzhofs V z 134/51 U vom 20. März 1952, BStBl 1952 III S. 140, 141 zu 2, Slg. Bd. 56 S. 361; auch Berger, Der Steuerprozeß, § 305 AO, S. 528).
  • BFH, 22.03.1963 - III 306/61 U

    Keine Erledigung eines Rechtsmittelverfahrens wegen freiwilliger Zahlung von

    Für den Fall der Aussetzung der Vollziehung (§ 251 AO) hat der Bundesfinanzhof eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache dann verneint, wenn während des Laufes des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ablehnung der Aussetzung beigetrieben oder durch den Steuerpflichtigen zur Vermeidung der Beitreibung freiwillig bezahlt wird (Urteil IV 382/60 U vom 25. Januar 1962, Slg. Bd. 75 S. 141).

    Da sie aber andererseits in ihren Wirkungen ähnlich sind (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 382/60 U a.a.O.), trägt der Senat keine Bedenken, die vom IV. Senat entwickelten Grundsätze über die Erledigung der Hauptsache bei Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung auch für Stundungen anzuwenden.

  • BFH, 05.11.1971 - IV R 242/70

    Vollziehungsaussetzungsverfahren - Vollziehung eines

    Der BFH hat zwar in der Entscheidung IV 382/60 U vom 25. Januar 1962 (BFH 75, 141, BStBl III 1962, 319) offengelassen, ob Gewinnfeststellungsbescheide wegen des fehlenden Leistungsgebots überhaupt einer Vollziehung fähig seien, und ob es deshalb rechtlich möglich sei, ihre Vollziehung auszusetzen.
  • BFH, 15.02.1967 - I B 30/66

    Beurteilung von freiwillige Zahlungen als Vollziehung der Steuerbescheide

    Dem steht nicht entgegen, daß mit der freiwilligen Leistung als Erfüllung ein um die Rechtmäßigkeit des Leistungsgebots geführter Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt ist (BFH-Urteile IV 382/60 U vom 25. Januar 1962, BFH 75, 141, BStBl III 1962, 319; III 306/61 U vom 22. März 1963, BFH 77, 43, BStBl III 1963, 332).
  • BFH, 13.04.1967 - V 10/65

    Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache bei Verrechnung von Forderungen

    Für den Fall der Aussetzung einer Vollziehung nach § 251 AO a. F. ist eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache dann verneint worden, wenn während des Laufs des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ablehnung der Aussetzung beigetrieben oder vom Steuerpflichtigen zur Vermeidung der Beitreibung freiwillig gezahlt worden ist (Urteil des BFH IV 382/60 U vom 25. Januar 1962, BFH 75, 141, BStBl III 1962, 319), ebenso wenn während des Laufs des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ablehnung einer Stundung die zu stundende Abgabenschuld freiwillig gezahlt oder beigetrieben worden ist.
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